Disclaimer
Die Linkliste , die ich meinem
Besuchern trotz einiger rechtlichen
"Unstimmigkeiten" nicht vorenthalten will, ist
ausschließlich als "Türöffner" zu verstehen. Es
werden Links aufgelistet, die ich als besonders
nützlich oder gelungen bezeichnen würde, und die
meines Wissens frei von jeglichen strafrechtlich
oder zivilrechtlich relevanten Inhalten sind. Und so
-und nur so- möchte ich das Linkverzeichnis
verstanden wissen. Die Linkliste soll meinen
Besuchern die Möglichkeit geben neue nützliche,
lustige aber auch durchaus kritische Seiten zu
entdecken. Dabei möchte ich aber niemandem in
irgendeiner Weise "auf die Füße treten". Sollte Euch
wider Erwarten auf den Links (oder selbst den
Unterlinks) ein Inhalt nicht gefallen (nur soweit er
natürlich rechtliche Relevanz besitzt) schickt eine
E-Mail an: webmaster@die-weissens.de und der Link
verschwindet unverzüglich aus meiner Liste.
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1.
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[[1.
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is reserved. Any duplication or use of objects such
as diagrams, sounds or texts in other electronic or
printed publications is not permitted without the
author's agreement.]]
12/06/03
Haftungsausschluss für Links [oder die komplette
Verwirrung]
Auf
immer mehr Webseiten findet man sog. Disclaimer.
Diese Dokumente setzten sich kritisch mit dem
Haftungsausschluss für Links und deren Wirksamkeit
auseinander und listeten Gerichtsurteile auf, die
sich bereits mit dieser Problematik befasst haben.
Auf zahlreichen Websites findet man heute einen Text
in diesem oder ähnlichem Wortlaut:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht
Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung
eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit
zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht
Hamburg - nur dadurch verhindert werden, dass man
sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Das wohl am häufigsten zitierte Urteil des LG
Hamburg findet Ihr
hier.
Es stellt sich also die, zugegeben sehr müßige
Frage, wie man ein Linkverzeichnis erstellen soll,
ohne dabei u. U. Gefahr zu laufen in die Haftung
genommen zu werden.
Es ist erstaunlich, wie viele Website-Betreiber
diesen sog. Disclaimer inzwischen – offenbar völlig
unreflektiert – von anderen Seiten übernommen haben.
Die Suchmaschinen liefern bei einer Anfrage Treffer
im 5stelligen Bereich. Ein Beispiel :
"Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen
Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage.
Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage
angebrachten Links."
oder
Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei
Einfluss auf die aktuelle sowie zukünftige
Gestaltung und die Inhalte externer Internetseiten
haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit
ausdrücklich von den Inhalten aller externen
Internetseiten, auf die wir auf unserer Produktion /
Website mit Links verweisen. Die Inhalte externer
Internetseiten machen wir uns nicht zu Eigen. Diese
Erklärung gilt für alle Seiten dieser Homepage und
der dort angebrachten Links.
Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige
Informationen sowie insbesondere für Schäden durch
die Nutzung der gelinkten Seiten haftet
ausschließlich der Anbieter der Seite, auf welche
verwiesen wird, nicht derjeneige der über Links
lediglich auf die jeweilige Veröffentlichung
verweist.
Dabei hat das LG Hamburg in seinem Urteil gerade
festgestellt, dass ein Disclaimer gerade nicht
ausreicht , um sich von fremden Seiten und deren
Inhalten zu distanzieren. Ein solcher Disclaimer
wäre somit überflüssig.
Auf der anderen Seite kann ein solcher Disclaimer
auch ein Indiz für vorhandenes Unrechtsbewusstsein
darstellen. Der Verfasser macht nämlich deutlich,
dass er sich offenbar bewusst war, dass die
Möglichkeit besteht, dass Links auf strafrechtlich
relevante Inhalte verweisen könnten.
... und hier kommen wir nun zum entscheidenden
Punkt.
Man kann jemandem der einen Link auf eine andere
Seite setzt nicht vor vorneherein ein
Unrechtsbewusstsein unterstellen, wenn er bemüht
ist, die Seiten auf die der Link verweist,
sorgfältig auszuwählen, vor allem weil es einfach
unmöglich ist sämtliche Inhalte von Drittseiten
ständig auf eine strafrechtliche Vorwerfbarkeit hin
zu untersuchen.
Zudem würde eine solche Haftung desjenigen der einen
Link auf seiner Seite setzt dazu führen, dass er
ebenso für alle anderen Links auf der Seite des
Dritten haften würde. (eine Kausalität wäre
zweifelsohne gegeben)
Dafür gibt es den § 5 Teledienstegesetz (TDG). Unter
welchen der Absätze des § 5 TDG ein Link fällt ist
noch nicht endgültig geklärt.
Die wohl h.M sieht den Link grundsätzlich als
Zugangsvermittlung i.S.d § 5 III TDG an. Das
bedeutet, dass eine Verantwortlichkeit für die
fremden Inhalte, auf die der Link verweist grds.
nicht in Betracht kommt. (..also braucht man gar
keinen Disclaimer????.....die Verwirrung ist perfekt
!!!!)
Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn vorsätzlich
d.h. bewusst und gewollt auf rechtswidrige oder
strafbare Inhalte gelinkt wird. Hinzukommen muss,
dass man den fremden Inhalt wie einen Eigenen
wiedergibt und sich ihn zu eigen machen will. Dann
kommt es zu einer Haftung gem. § 5 I TDG.
Eine andere Ansicht will auf Links § 5 II TDG
anwenden. Danach würde eine Haftung nur in Betracht
kommen, wenn der Linkende positive Kenntnis von dem
fremden strafbaren Inhalten hätte.
Fazit: Beide Meinungen setzen zumindest positive
Kenntnis (fahrlässige Unkenntnis genügt nicht)
voraus.
Also: Inhalt der Seite auf die gelinkt wird genau
ansehen und erst dann den Link setzen. Da auch keine
Nachforschungspflicht besteht, ist nur der Zeitpunkt
maßgebend zu dem der Link gesetzt wird. Die Haftung
dürfte in den oben genannten Fällen auch nur dann in
Betracht kommen, wenn sich der strafbare Inhalt
genau auf der Seite befindet auf die gelinkt wird,
und nicht auf einer Unterseite (außer der Linkende
kennt diese Seite!!!)
Treffende Argumente bringt auch das LG Frankenthal
vor: Links haben die Funktion eines Türöffners für
Dritte und dienen nur der Erleichterung des Zugangs
des Nutzers zu den betreffenden Homepages, wobei die
Inhalte auf fremden Rechnern gespeichert sind und
von diesem auch direkt zum Nutzer Übermittelt
werden. (Landgericht Frankenthal (Pfalz) "Keine
Haftung für Links" (Aktenzeichen 6 O 293/00)
Volltext bei:
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile86.htm)
Der Betreiber der Homepage vermittelt lediglich den
Zugang zur Nutzung, indem er auf seiner Homepage
Links zu den übrigen Homepages herstellt, auf denen
dann die streitgegenständlichen Inhalte abgelegt
sind. Bei den Inhalten handelt es sich aber daher um
fremde Inhalte, auf die verwiesen wird.
......und so löst sich die anfängliche Verwirrung
dann doch in Wohlgefallen auf..... [Frank Weiß]